
Versicherungen
Versicherung im Paragleit- und Hängegleitsport
In Österreich und Deutschland ist für jeden Halter eines Paragleiters oder Hängegleiters eine gesetzlich vorgeschriebene Luftfahrthaftpflichtversicherung verpflichtend. Sie deckt Personen- und Sachschäden gegenüber Dritten, die durch den Flugbetrieb entstehen – unabhängig vom Verschulden (Gefährdungshaftung).
Die gesetzlich geregelten Haftungssummen liegen bei ca. 500.000 SZR (Österreich) bzw. 750.000 SZR (Deutschland). In der Praxis wird eine Deckungssumme von rund 1,5 Mio. Euro empfohlen. Schäden am eigenen Material sind nicht inkludiert und erfordern eine separate Kaskoversicherung.
Während Ausbildung oder bei Leihgeräten ist der jeweilige Halter (z. B. die Flugschule) versichert. Bei eigenem Equipment liegt die Versicherungspflicht beim Piloten.
Zusatzversicherungen
Für Tandemflüge ist in Österreich eine Passagierhaftpflichtversicherung verpflichtend.
Eine Bergekostenversicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, jedoch dringend empfohlen, da Rettungskosten oft nicht von der Krankenkasse übernommen werden.
Eine Unfallversicherung ist ebenfalls empfehlenswert, sofern sie Flugsport ausdrücklich einschließt, da gesetzliche Leistungen nur die medizinische Grundversorgung abdecken.



