
Gastflugregelung in Österreich
In Österreich dürfen ausländische Pilot:innen grundsätzlich als Gastflieger aktiv sein, sofern sie über eine anerkannte, gültige Gleitschirmlizenz, eine entsprechende Haftpflichtversicherung für Luftsportgeräteführer sowie die Einhaltung der österreichischen luftfahrtrechtlichen Bestimmungen verfügen. Dazu gehören insbesondere die Beachtung von Lufträumen, lokalen Fluggebieten sowie Start- und Landeplatzregelungen.
Für Gastflüge ist keine zusätzliche österreichische Lizenz erforderlich, solange die ausländische Berechtigung anerkannt wird und alle Sicherheits- sowie Versicherungsanforderungen erfüllt sind. Die Nutzung erfolgt stets eigenverantwortlich im Rahmen der nationalen Vorschriften.
Gerade im alpinen Raum ist es wichtig, lokale Regelungen und Fluggebietsvorgaben sorgfältig zu beachten, da diese je nach Region variieren können.
Hinweis:
Die tatsächliche Anerkennung ausländischer Lizenzen kann je nach Fluggebiet und nationaler Regelung variieren.
Aktuell wird zudem diskutiert, ob für Lizenzinhaber:innen, deren Ausbildungsrichtlinien deutlich von den österreichischen Standards abweichen, eine zusätzliche Qualifikation oder ergänzende Ausbildung erforderlich sein soll.
Im Mittelpunkt dieser Überlegungen stehen insbesondere die besonderen Anforderungen des alpinen Flugraums mit seinen komplexen topografischen und meteorologischen Bedingungen sowie den damit verbundenen spezifischen Gefahren.
Ziel ist es, ein einheitlich hohes Sicherheitsniveau sicherzustellen und die notwendige alpine Flugkompetenz für den sicheren Betrieb im Gebirge zu gewährleisten.
Typisch anerkannte Länder (Gleitschirm / Hängegleiter – internationale Praxis)
Die Anerkennung ausländischer Lizenzen erfolgt in vielen Fällen auf Basis internationaler Verbände und Übereinkommen (z. B. FAI/USHPA/DHV-nahe Systeme). Häufig akzeptierte Länder bzw. Systeme im europäischen und internationalen Raum sind:
-
Deutschland
-
Schweiz
-
Italien
-
Frankreich
-
Spanien
-
Österreich
-
Vereinigtes Königreich
-
USA
-
Kanada
-
Australien
-
Neuseeland
-
Norwegen
-
Schweden
-
Finnland
-
Dänemark
-
Niederlande
-
Belgien
-
Tschechien
-
Slowenien
-
Kroatien
-
Ungarn
-
Polen
-
Slowakei
