
Meldung von Unfällen und Störungen
Unfallmeldung im Gleitschirmsport (Österreich)
Im österreichischen Gleitschirmsport unterliegen sicherheitsrelevante Ereignisse einer gesetzlichen Meldepflicht gemäß Luftfahrtgesetz (§ 136 LFG). Ziel ist die systematische Erfassung, Untersuchung und Auswertung von Unfällen und Störungen zur nachhaltigen Verbesserung der Flugsicherheit.
Meldepflichtige Ereignisse
Meldepflichtig sind insbesondere:
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Personenschäden
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schwere Verletzungen (z. B. stationäre Behandlung > 48 Stunden, Frakturen außer Finger/Nase/Zehen, innere Verletzungen, schwere Blutungen, Nerven-, Muskel- oder Bandverletzungen, Verbrennungen 2./3. Grades)
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tödliche Verletzungen von Pilot oder Passagier
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Sachschäden
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Zerstörung oder schwere Beschädigung des Fluggeräts
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Sicherheitsrelevante Ereignisse
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außergewöhnliches Flugverhalten mit Unfall- oder Beinahe-Unfallpotenzial
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Meldepflichtige Personen
Zur Meldung verpflichtet sind insbesondere:
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verantwortliche Pilot:innen
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Halter von Zivilluftfahrzeugen
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Zivilflugplatzhalter (z. B. Flugschulen)
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Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes
Vorgehen bei einem Unfall
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Unverzügliche Sicherung der Unfallstelle und Einleitung der Rettungskette
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Meldung des Ereignisses an die zuständigen Stellen
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Wahrheitsgemäße Mitwirkung bei behördlichen Untersuchungen
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Information der Versicherung sowie ggf. Flugschule oder Halter
Meldestellen in Österreich
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Austro Control GmbH (Zentrale Meldestelle Luftfahrt)
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Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes (SUB) bei sicherheitsrelevanten Ereignissen
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zusätzlich: Versicherung, Flugschule oder Verband
Die Meldung erfolgt in der Regel über das offizielle Online-Formular der zuständigen Stellen.
Hier einen Unfall melden:
