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Medizinische Notfallhilfe

Meldung von Unfällen und Störungen

Unfallmeldung im Gleitschirmsport (Österreich)

Im österreichischen Gleitschirmsport unterliegen sicherheitsrelevante Ereignisse einer gesetzlichen Meldepflicht gemäß Luftfahrtgesetz (§ 136 LFG). Ziel ist die systematische Erfassung, Untersuchung und Auswertung von Unfällen und Störungen zur nachhaltigen Verbesserung der Flugsicherheit.

Meldepflichtige Ereignisse

Meldepflichtig sind insbesondere:

  • Personenschäden

    • schwere Verletzungen (z. B. stationäre Behandlung > 48 Stunden, Frakturen außer Finger/Nase/Zehen, innere Verletzungen, schwere Blutungen, Nerven-, Muskel- oder Bandverletzungen, Verbrennungen 2./3. Grades)

    • tödliche Verletzungen von Pilot oder Passagier

  • Sachschäden

    • Zerstörung oder schwere Beschädigung des Fluggeräts

  • Sicherheitsrelevante Ereignisse

    • außergewöhnliches Flugverhalten mit Unfall- oder Beinahe-Unfallpotenzial

 

Meldepflichtige Personen

Zur Meldung verpflichtet sind insbesondere:

  • verantwortliche Pilot:innen

  • Halter von Zivilluftfahrzeugen

  • Zivilflugplatzhalter (z. B. Flugschulen)

  • Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes

 

Vorgehen bei einem Unfall

  • Unverzügliche Sicherung der Unfallstelle und Einleitung der Rettungskette

  • Meldung des Ereignisses an die zuständigen Stellen

  • Wahrheitsgemäße Mitwirkung bei behördlichen Untersuchungen

  • Information der Versicherung sowie ggf. Flugschule oder Halter

 

Meldestellen in Österreich

  • Austro Control GmbH (Zentrale Meldestelle Luftfahrt)

  • Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes (SUB) bei sicherheitsrelevanten Ereignissen

  • zusätzlich: Versicherung, Flugschule oder Verband

Die Meldung erfolgt in der Regel über das offizielle Online-Formular der zuständigen Stellen.

 

Hier einen Unfall melden:

 

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